Schutzkonzept der Kindergruppe Nikolausstrasse e.V.

Mit unserem Schutzkonzept haben wir ein gemeinsames Verständnis zur Erfüllung unseres Kinderschutzauftrags geschaffen, das für alle Menschen in der Kindergruppe Nikolausstrasse e.V., pädagogische Fachkräfte, Eltern, weitere Mitarbeiter*innen und Kinder verbindlich ist. Dazu sind wir in Orientierung an das am 01.01.2012 verabschiedete Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) und SGB VIII §8b, Abs. 2, gesetzlich verpflichtet. Unsere konzeptionelle Ausrichtung, unser Bild des Kindes und unsere pädagogische Arbeit sind Bestandteil davon.

Das Schutzkonzept versteht sich als Präventionskonzept zur Wahrung des Kindeswohls. So leben wir einen präventiven – keinen intervenierenden – Kinderschutz. Das Konzept dient der Sicherung des Kindeswohls, der Rechte des Kindes und des Schutzes vor Gewalt. Zudem beinhaltet es Teilhabe- und Beteiligungsrechte von Kindern sowie Beschwerdeverfahren in persönlichen Angelegenheiten. Unser Sexualpädagogische Konzept ergänzt unsere Ausführungen besonders in den Bereichen von pädagogischer Prävention und Intervention.

Die entwickelten Grundsätze geben uns Orientierung und Handlungssicherheit, um im Falle eines Falles bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen. Sie sind Ausdruck unserer Kultur der Achtsamkeit und Verantwortung, auf die wir in unserer Einrichtung besondere Aufmerksamkeit legen. Somit gestalten wir einen sicheren Rahmen, in dem wir insbesondere Kinder effektiv vor einer möglichen Gefährdung ihres Wohls schützen möchten.

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